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manual abstract
der General Public License verteilt werden durfen. Der nachfolgende Begriff „Programm“ bezieht sich auf solche Programme oder Werke und der Begriff „auf dem Programm basierende Werke“ beschreibt das Programm oder daraus abgeleitete Werke unter dem Urheberrechtsgesetz, d. h. ein Werk, dem das Programm oder Teile davon zugrunde liegt, entweder wortwortlich oder modifiziert und/oder in eine andere Sprache ubersetzt. (Nachfolgend umfasst der Begriff „Modifikationen“ samtliche Ubersetzungen.) „Sie“ bezeichnet samtliche Lizenznehmer. Andere Vorgange als Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden durch diese Lizenz nicht abgedeckt. Das Programm kann uneingeschrankt ausgefuhrt werden und die Ergebnisse unterliegen nur der Lizenz, wenn es sich dabei um ein auf dem Programm basierendes Werk handelt (unabhangig davon, ob das Programm zu ihrer Entwicklung ausgefuhrt wurde). Ob dies zutrifft, hangt von der Funktionsweise des Programms ab. ANHANG anhanG ANHANG 1. Sie sind berechtigt, den Programmquellcode bei Erhalt auf ein beliebiges Medium zu kopieren und besagte Kopien zu verteilen, unter der Voraussetzung, dass Sie jede Kopie sorgfaltig mit einem entsprechenden Urheberrechtshinweis und einer Haftungsausschlussklausel versehen. Verwahren Sie alle Hinweise auf diese Lizenz und zum Haftungsausschluss auf, und reichen Sie an jeden Empfanger zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz weiter. Sie sind berechtigt, fur die Ubermittlung einer Kopie eine Gebuhr zu erheben, und es steht Ihnen frei, gegen eine Gebuhr eine Garantie zu bieten. 2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie oder Kopien des Programms oder Teile davon zu andern, um ein darauf basierendes Werk zu erstellen. Ferner sind Sie berechtigt, solche Anderungen oder Werke gema. den Bedingungen in Para. 1 unter Einhaltung samtlicher Vorgaben zu kopieren und zu verbreiten. a) Sie sind verpflichtet, die geanderten Dateien mit einem Hinweis auf die Anderungen sowie dem Anderungsdatum zu versehen. b) Sind sind verpflichtet, fur samtliche Werke, die Sie als Ganzes oder in Teilen oder basierend auf dem Programm oder Teilen davon, verbreitet oder veroffentlicht haben, gema. den Vorgaben der vorliegenden Lizenz eine vollstandige oder teilweise Lizenz an Dritte zu vergeben. c) Wenn das geanderte Programm normalerweise Befehle beim Start interaktiv ausfuhrt, sind Sie verpflichtet, dafur zu sorgen, dass es diese Interaktivitat beim Start bietet, einen Hinweis druckt oder anzeigt, einschl. einem entsprechenden Urheberrechtshinweis, einem Hinweis auf den Haftungsausschluss (oder andernfalls auf eine Garantieleistung durch Sie) und auf das Recht der Benutzer, das Programm unter diesen Bedingungen zu verteilen sowie einer Erklarung fur den Benutzer, wie die vorliegende Lizenz aufgerufen werden kann. (Ausnahme: wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keine solche Ankundigung druckt, ist es nicht erforderlich, dass Ihr auf diesem Programm basierendes Werk eine solche Ankundigung druckt.) Diese Vorgaben gelten fur das geanderte Werk als Ganzes. Wenn erkennbare Teile des Werks nicht auf dem Programm basieren, und aus guten Grunden als unabhangige und einzelne Werke angesehen werden konnen, bezieht sich diese Lizenz und die Bedingungen nicht auf diese Teile, wenn Sie diese als unabhangige Werke verbreiten. Wenn Sie diese Teile jedoch als Teil eines Gesamtwerks verbreiten, das auf diesem Programm basiert, muss die Verbreitung gema. den Lizenzvereinbarungen erfolgen, deren Lizenzrechte Dritter sich auf das Gesamtwerk erstrecken, und somit auf jeden Benutzer und jedes Teil, unabhangig vom Entwickler. Dieser Paragraph nimmt Ihnen nicht das Recht an eigenstandig von Ihnen entwickelten Werken, sondern regelt die Verbreitung von daraus abgeleiteten oder gemeinsam auf Grundlage dieses Programms.entwickelten Werken. Au.erdem gilt diese Lizenz nicht fur die einfache Zusammenfassung anderer auf diesem Programm basierender Werke mithilfe des Programms (oder mit einem auf diesem Programm basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Verteilmedium. 3. Sie sind berechtigt, das Programm (oder ein darauf basierendes Werk laut Para. 2) als Objektcode oder in ausfuhrbarer Form gema. den Bedingungen unter Para. 1 und 2 zu kopieren und zu verbreiten, unter folgenden Vorgaben: a) Legen Sie der Kopie den vollstandigen, maschinen-lesbaren Quellcode auf einem ublichen Speichermedium bei, gema. den Bedingungen unter Para. 1 und 2, oder b) Legen Sie der Kopie ein schriftliches Angebot bei, freibleibend fur mindestens drei Jahre, uber eine vollstandige, maschinen-lesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes. Diese ist gema. Para. 1 und 2 auf einem ublichen Speichermedium zu einer Gebuhr zur Verfugung zu stellen, die Ihren Ausgaben zur Quellcodeverteilung entspricht, oder c) Legen Sie der Kopie die Informationen bei, die Sie zusammen mit dem Angebot zur Verteilung des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fur eine Verteilung aus nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt ...
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